Schreckenstage

Aus

Josef Renner, "September-Heimatbrief 1949",
einem Vorläufer seiner Zeitschrift "Riesengebirgsheimat"

"Am 29.Juni 1945 waren alle Einwohner von Hermannseifen und Mohren für zwei Uhr nachmittags zur Turnhalle in Hermannseifen bestellt. Niemand wußte, warum. Durch den Pfarrer von Mohren erfuhr ich, daß fünf Männer aus Hermannseifen, bei denen man Waffen gefunden habe, zum Tode verurteilt und in Gegenwart der ganzen Gemeinde erschossen werden sollten. Der Pfarrer von Mohren empfahl dem Seelsorger von Hermannseifen, er möge den Kommandanten ersuchen, um den zum Tode Verurteilten geistlichen Trost zu spenden. Dieser fragte auch sofort einen Soldaten, ob er nicht zu diesem Zwecke den Kommandanten sprechen könne. Die Antwort für ihn und für den Pfarrer von Mohren waren Schläge mit der Peitsche. Das brachte aber die geistlichen Herren nicht aus der Ruhe. Der Hermannseifner Seelsorger sagte, er werde dies dem Bischof melden. Jetzt wandte sich die ganze Wut gegen ihn. Mit den Händen und mit der Peitsche wurde er mishandelt und mit der Waffe bedroht. Als er dann losgelassen wurde, stellte er sich hintenhin, um nicht aufzufallen. Die Verurteilten, die furchtbar ausschauten, wurden vorgeführt und beim Walde aufgestellt. Es waren dies: der Fleischermeister Andreas Pohl und sein Sohn Franz Pohl, der Bäckermeister Josef Gaber, der Friseur Josef Stransky und der Arbeiter Alois Stuchlik. Die Namen der Fünf wurden verlesen und verkündet, daß sie wegen verbotenem Waffenbesitz zum Tode durch Erschießen verurteilt worden sind. Unterzeichnet war dieses Urteil vom Kommandanten der Garnison in Arnau. Die fünf Männer wurden wieder an ihren Ort zum Walde zurückgeführt und mußten sich dort ihr Grab selbst schaufeln. Plötzlich wurde der Seelsorger von Hermannseifen gerufen. Er trat vor und wurde von den Partisanen mit Zustimmung des Kommandanten unter großem Gelächter und zur Freude der anwesenden Tschechen mit einigen anderen zum Grabschaufeln bestimmt. Während des Schaufelns bemühte sich der Pfarrer, sich mit den Verurteilten zu verständigen und um sie aufzufordern, Reue zu erwecken. Er durfte aber nicht sprechen. Es dürften aber alle Verurteilten seine Anwesendheit richtig verstanden haben. Der Pfarrer mußte dann zurückgehen, aber vorn sich anstellen. Die fünf Verurteilten mußten sich in die zwei Gruben stellen. In die eine zwei in die andere drei. Dann marschierten 25 Partisanen auf. Auf jeden Verurteilten wurden fünf Schüsse abgegeben. Da wurde der Pfarrer von Hermannseifen wieder nach vorn gerufen und mit einigen anderen mußte er alle fünf Toten aus der Grube herausheben und jede Grube einen Meter tief graben. Hierauf wurden die Erschossenen in das Grab gelegt, jede Blutspur beseitigt und die Gräber zugeschaufelt. Dieser Vorgang dauerte zwei Stunden, und alles stand unter Bewachung. Als alle weggegangen waren, sagte ein Soldat zu Pfarrer, er könnte jetzt am Grab beten. Damit war nicht genug, der Pfarrer wurde dann im Einzelverhör in die Folterkammer gerufen. Dort drohte man ihm mit der Erschießung. Wie er später einmal erzählte, hatte er selbst mit dem Leben abgeschlossen, und wenn er jetzt noch an diesen Tag zurückdenkt, so dankt er Gott, daß er den Verurteilten nahe sein durfte, um sie zur Reue zu mahnen. Was sich in Hermannseifen abspielte, hat sich in vielen Gemeinden ereignet."

Unter den "einigen anderen", die zum Grabschaufeln bestimmt wurden, befand sich auch mein Großvater Friedrich Zirm.

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